Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unseren Verkaufs- und Werklieferungsgeschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch uns, der Naturstein Center Neuenkirchen GmbH, unabhängig davon, ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Unsere Leistungen und Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, also solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, nicht an Verbraucher.

(3)

(4) Für Käufer und Besteller wird im Folgenden einheitlich die Bezeichnung „Käufer“ verwendet.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Registrierung als Kunde

(1). Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Abs.2).
Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.

(2). Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(3).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisangabe, freibleibend und unverbindlich.

(2) Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(4) Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen haben ebenfalls Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eventuelle bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(6) Soweit zusätzlich die Möglichkeit einer Online-Bestellung eingerichtet ist, geben Sie bereits am Ende des Bestellvorgangs durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir dieses Angebot annehmen. Dies geschieht ausschließlich durch eine entsprechende E-Mail, mit der wir den Eingang und die Annahme Ihrer Bestellung bestätigen.

(7) Da der automatisierte Bestellprozess sowie die Kontaktaufnahme per E-Mail stattfinden, haben Sie als Kunde sicherzustellen, dass die von Ihnen zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist. SPAM-Filter sind so einzustellen, dass Verkäufer-Mails im Rahmen der Bestellabwicklung zugestellt werden können. Jede Auftragsbestätigung ist umgehend nach Zustellung zu prüfen.

(8) Für eine Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Käufers verpflichtend. Bei Erstaufträgen sind wir als Verkäufer berechtigt, stets eine Vorauszahlung zu verlangen. Darüber hinaus berechtigen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers uns als Verkäufer dazu Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(9) Als Verkäufer behalten wir uns Ihnen als Käufer gegenüber sämtliche Urheberrechte an allen im Rahmen der Auftragsabwicklung überlassenen Unterlagen vor. Diese dürfen daher nicht Dritten gegenüber zugänglich sein, sofern wir nicht ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung hierzu erteilen. Kommt der Vertrag nicht zustande, sind sämtliche überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns als Verkäufer zurückzusenden.

§ 4 Preise

(1) Die Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ausschließlich Verpackungs-, Versand- und eventueller Versicherungskosten. Bei Überschreiten des Netto-Rechnungsbetrages von 500 € wird eine versandkostenfreie Lieferung angeboten. Andernfalls fallen Lieferkosten von 49 € pro Lieferung an.

§ 5 Lieferung, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Haftung

(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Bei Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins kann uns der Käufer bei dessen Überschreitung schriftlich auffordern, binnen Nachfrist von 4 Wochen zu liefern. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Käufer seine Rechte aus §§ 281, 323 BGB (Schadensersatz, Rücktritt) geltend machen.

(3) Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der nach fachmännischen Gesichtspunkten zur ordnungsgemäßen Erledigung der Änderung oder Erweiterung benötigt wird.

(4) Kann die bestellte Ware aus Gründen, die im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden liegen, an diesen nicht ausgeliefert werden, und ist daher eine erneute Anlieferung notwendig, so sind wir berechtigt, die entstehenden zusätzlichen Versandkosten zusätzlich zu berechnen. Sofern eine feste Lieferzeit zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist, verlängert sich diese um zwei Wochen. Dies gilt insbesondere sofern eine Ablademöglichkeit bei dem Kunden nicht besteht oder der Kunde trotz Vereinbarung des Ablieferungszeitpunktes nicht angetroffen werden kann und daher die Auslieferung scheitert.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts werden wir eine ggfs. bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

(5) Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

(7) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug bzw. die von uns zu vertretene Unmöglichkeit auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(9) Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind.

(10) Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer gilt die Belieferung mit Bereitstellung als erfolgt.

§ 5 Gefahrenübergang und Annahme

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Dort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer über. Soweit wir auf Verlangen und auf Kosten des Käufers die Ware an einen anderen Bestimmungsort versenden (Versendungskauf), geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Annahme ist.

(2) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

§ 5 Gewährleistung

(1) Eigenschaften von Naturstein sind besonders zu berücksichtigen. Schwankungen in der Struktur, Farbe und Oberfläche, Verschiedenartigkeit in den Körnungen, Adern, Schattierungen, Anhäufungen von Pigmenten, sowie Haarrisse, Stiche, Nester, Tongallen oder Kohleeinsprengungen gelten als natürliche Einschläge im Material und berechtigen nicht zu Reklamationen. Diese „Naturereignisse“ stellen keinen Grund zur Beanstandung dar. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt.

(2) Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Auch auf Fotos können Natursteine aufgrund der unterschiedlichen Reflektionen der einzelnen Kristalle farblich nicht genau wiedergegeben werden.

(3) Für Maßabweichungen gilt die zurzeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.

(4) Die Ware ist vom Käufer nach Erhalt der Ware oder, falls der Käufer die Ware abholt, unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristsendung genügt die rechtzeitige Absendung, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Mängel oder Beschädigungen der Ware, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können (versteckte Mängel), sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen ab deren Entdeckung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Auch hier reicht die rechtzeitige Absendung.

(5) Der Käufer hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel wie folgt:

(6) Ist die Ware mangelhaft, so liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Zweimalige Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(7) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 1 Jahr ab Ablieferung, für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 5 a Schutzrechte

(1) Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder anderen Vorgaben des Käufers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten geltend, so stellt uns der Käufer auf erstes Anfordern von Ansprüchen des Dritten frei.

(2) Voraussetzung dafür ist, dass wir den Käufer unverzüglich von der Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Verletzung von Schutzrechten verständigen, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen dem Käufer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Käufer führen. Uns durch die Rechtsverteidigung entstehenden notwendigen Gerichts – und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Käufers.

(3) Wird dem Käufer oder uns Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und vom Käufer Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.

(4) Tritt der Käufer aus diesem Grunde vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, ohne Nachweis 10% des Kaufpreises zuzüglich des für den Auftrag disponierten Warenwertes zu verlangen.

§ 6 Zahlungen

(1) Unsere Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Aufrechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, werden nicht anerkannt. Lieferung gegen Anzahlung oder Vorauskasse behalten wir uns vor.

(2) Die Abnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.

(3) In Abweichung von den Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaiger Anweisungen des Käufers sind wir berechtigt, zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlungen des Käufers erfüllt sind.

(4) Zahlungsfristen sind einzuhalten. Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.

(5) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

(6) Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ausgeführt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

(2) Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewährt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung wird der Käufer durch uns berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns Namen und Anschrift der Drittschuldner und Höhe sämtlicher Forderungen gegen desselben bekanntzugeben und uns alle Unterlagen auszuhändigen, die zum Einzug der Forderungen notwendig sind. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer haftet für alle hieraus entstehenden Kosten.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Widerrufsrecht

Da sich unsere Angebote und Leistungen ausschließlich an juristische Personen und Vollkaufleute im Sinne des HGB und nicht an Verbraucher richten, steht dem Käufer im Fernabsatz kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Neuenkirchen als Erfüllungsort und Rheine als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

(3) Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.